Die normale Notbeleuchtung, die wir oft als selbstverständlich ansehen, ist ein grundlegendes Element des täglichen Lebens, denn sie ermöglicht es uns, uns in Gebäuden zurechtzufinden, und regelt den Betrieb von Lampen und einer unbestimmten Anzahl von Geräten in Krankenhäusern.
Bei plötzlichen Stromausfällen, Erdbeben, Bränden und gebrochenen Stromleitungen kann diese Idealbedingung jedoch nicht erfüllt werden. Sicherheitsleuchten müssen daher für solche unvorhergesehenen Umstände ausgelegt sein, und dies ist der Kontext, in dem Rettungszeichenleuchten eingesetzt werden.
Versuchen wir also zu verstehen, welche Regeln zu befolgen sind und welche Kriterien für deren Umsetzung gelten.
Was besagt das Gesetz über Notbeleuchtung?
Die Notbeleuchtung ist gesetzlich geregelt, was ihre Unterteilung klar und eindeutig festlegt:
- Notbeleuchtung;
Erstere ist notwendig, um die Kontinuität des Dienstes zu gewährleisten (man denke nur an Krankenhäuser) und muss daher ein gleichmäßiges Beleuchtungsniveau bieten, letztere hingegen muss die Bewegung von Personen in so genannten kritischen Bereichen wie Treppen, Steigungen, Fluchtwegen und durch Hindernisse gekennzeichneten Bereichen ermöglichen.
Derselbe lässt sich also letztlich unterteilen in:
- Fluchtwegschilder: Die Fluchtwege müssen ausreichend beleuchtet sein, damit sie schnell erkannt werden können;
- Anti-Panik-Beleuchtung im Sicherheitsleuchten: Die Beleuchtung sollte so beschaffen sein, dass man die Fluchtwege erreichen kann, ohne in Panik zu geraten;
- Sicherheitsbeleuchtung für Risikobereiche: Alle in diesen Bereichen durchgeführten Arbeiten dürfen den Bediener nicht gefährden, daher sollte das Mindestbeleuchtungsniveau höher sein. Außerdem müssen die Geräte innerhalb von 0,25 Sekunden und nicht später eingeschaltet werden.
Denken Sie schließlich daran, die Notleuchten regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie im Bedarfsfall immer ordnungsgemäß funktionieren (Informationen zum Zeitplan finden Sie in den geltenden technischen Vorschriften).
In der Entwurfsphase zu berücksichtigende Parameter
Die Notbeleuchtungsnormen enthalten auch eine Reihe klarer Richtlinien, die bei der Konstruktion ein Notleuchten befolgt werden müssen. Die bereitgestellten Informationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Fluchtwegschilder entlang des Fußbodens in Übereinstimmung mit den Fluchtwegen bis zu einer Breite von 2 Metern: Das Licht (horizontal zum Boden) muss entlang des zentralen Weges verlaufen und die Beleuchtungsstärke muss mindestens 1 Lux betragen, und der zentrale Weg (mindestens 1 Meter breit) darf eine Beleuchtungsstärke von nicht weniger als 0,5 Lux haben.
- Fluchtwegschilder entlang des Bodens in Übereinstimmung mit Fluchtwegen, die breiter als 2 m sind: Der Weg muss in mehrere 2 m breite Abschnitte unterteilt werden, für die jeweils das oben Gesagte gilt.
- Die installierte Notbeleuchtung mit akku muss schnell in Betrieb gehen und innerhalb von 5 Sekunden 50 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke liefern, wobei die Geräte in höchstens 1 Minute ihre volle Leistung erreichen müssen.
- Anbringung von beleuchteten/beleuchteten Piktogrammen entlang der Fluchtwege.
- Eindämmung einer möglichen physiologischen Blendung.
Einige Kriterien, die bei der Platzierung der Notbeleuchtung zu beachten sind
Die folgenden Kriterien können für die Installation von Rettungszeichenleuchten herangezogen werden:
- Beurteilen Sie sorgfältig die Beleuchtung an so genannten kritischen Punkten wie Treppen, Steigungen, Hindernissen und Richtungswechseln.
- Wählen Sie, wann immer möglich, kleine Geräte und beschränken Sie den Einsatz leistungsstarker Systeme. Versuchen Sie auch aus Gründen der Machbarkeit, viele Geräte einzusetzen, da jegliche Abgase immer und in jedem Fall dazu neigen, die Lichtemission zu verringern.
- Prüfen Sie sorgfältig den Aufstellungsort der Notbeleuchtung mit batterie; wenn möglich, sollten sie lieber an der Wand als an der Decke angebracht werden (die bei einem möglichen Brand entstehenden Dämpfe steigen nämlich nach oben und führen zu einer Verdunkelung der Geräte).