Wann muss die Notbeleuchtung automatisch

Wann muss die Notbeleuchtung automatisch eingeschaltet werden?

An allen öffentlichen Plätzen und in Einrichtungen aller Art muss eine Notbeleuchtung vorhanden sein. Dabei handelt es sich um eine Reihe von elektrischen Geräten, die bei einem Ausfall der industriellen Stromversorgung für normale Sichtverhältnisse in geschlossenen Räumen sorgen.

Die Notbeleuchtung soll den normalen Aufenthalt von Personal und Besuchern in einem Gebäude so lange gewährleisten, wie es notwendig ist, damit sie das Gebäude sicher und unter sicheren und gesunden Bedingungen über die vorgesehenen Wege und Pfade verlassen können. Darüber hinaus können sich Rettungszeichenleuchten und Hilfsmittel auch in offenen Bereichen befinden.

In jedem Fall muss die Notleuchte den extremen äußeren Einflüssen standhalten, die bei Naturkatastrophen, von Menschen verursachten Katastrophen, Terroranschlägen und Kampfhandlungen auftreten. Je nach den Anforderungen des Objekts kann das System manuell, automatisch oder halbautomatisch aktiviert werden.

Zweck der Fluchtwegschilder

Die Fluchtwegschilder ist für den Betrieb vorgesehen, wenn die Hauptstromversorgung, die ein Unternehmen, eine Einrichtung oder eine Organisation mit Licht versorgt, ausgefallen ist. Die Evakuierung von Personen kann durch das Personal der Organisation erfolgen, oder sie kann unabhängig davon durchgeführt werden. In diesem Fall sollten Transparente, Tafeln und Schilder eingeschaltet werden, die auf den empfohlenen Fluchtweg hinweisen. Diese Technik ermöglicht es den Menschen, den gefährdeten Bereich schnell und mit Ruhe und Gelassenheit zu verlassen.

An solchen Orten muss gemäß den geltenden Vorschriften eine Notbeleuchtung installiert werden:

  • Einrichtungen des allgemeinen Bildungswesens (Schulen, Kindergärten, Colleges und Lyzeen, Institute und Universitäten);
  • Einrichtungen des Gesundheitsministeriums (Krankenhäuser, Pensionen, Gesundheitszentren, Kliniken und Krankenhäuser)
  • Verkehrsknotenpunkte (große Straßen-, Eisenbahn-, Fluss- und Seehäfen, Flughäfen und Flugplätze)
  • kulturelle Erholungsgebiete (Theater, Kunsthäuser, Ausstellungshallen)
  • große Komplexe mit einer Kapazität für mehrere Dutzend Menschen oder mehr (Sport-, Unterhaltungs-, Einkaufskomplexe, Märkte, Stadien);
  • Industrieanlagen (Kraftwerke, Lagerhäuser, Anlagen, Fabriken, Konzerne)
  • große Transportfahrzeuge (Personenkraftwagen, Flugzeuge, Militärschiffe und Kreuzfahrtschiffe).

Die Notbeleuchtung muss im gesamten Bereich der genannten Einrichtungen eingeschaltet sein.

Die Installation eines elektrischen Gerätesystems wird durchgeführt, um solche Prozesse zu gewährleisten:

  • Verhinderung von Panik und den Folgen, die mit dem Verlust von Licht einhergehen. Selbst eine minimale Beleuchtung nimmt den Menschen die Unsicherheit und Angst vor der Dunkelheit. Entsprechende Hinweisschilder, die eine schnelle Orientierung ermöglichen, tragen ebenfalls zur Beruhigung in einer Extremsituation bei.
  • Kennzeichnung von Fluchtwegen. Das ist wichtig, denn ein längerer Aufenthalt in einer Notaufnahme kann extrem gefährlich für Leib und Leben sein. Um die Beschilderung hervorzuheben, werden verschiedene Methoden eingesetzt.
  • Ausleuchtung von Bereichen, die ein erhebliches Verletzungs- und Verstümmelungsrisiko darstellen können. Die Beleuchtung wird eingesetzt, um Einheiten mit beweglichen Teilen und Maschinen, Öffnungen und Schächte sowie elektrische Geräte mit freiliegenden Kontakten hervorzuheben.
  • Sicherstellen, dass ein Objekt an einen sicheren Ort gebracht wird. Dies gilt für Operationstische, Krankenhausbetten, verschiedene Geräte und Mechanismen, deren Betrieb unter keinen Umständen gestoppt werden kann.

Eine häufige Anforderung an die Notbeleuchtung ist das Vorhandensein von selbstleuchtenden Schildern. Sie müssen eingeschaltet werden, sobald die Stromzufuhr zur Anlage unterbrochen wird. Notausgangsschilder weisen auf sichere Bereiche, Türen und Treppen, Feuerwachen und Hydranten, Kommunikationseinrichtungen und Aufsichtspersonal hin.

Anforderungen an die Notbeleuchtung

Viele Entscheidungsträger schenken dem Rettungszeichenleuchten nicht die Aufmerksamkeit, die es verdient.

Die Anforderungen lauten wie folgt:

  • Die Notbeleuchtung muss innerhalb einer Sekunde nach dem Ausfall der industriellen Stromversorgung eingeschaltet werden. Zu diesem Zweck werden spezielle Relais, Sensoren und andere Geräte installiert.
  • Die Betriebszeit der Rettungszeichenleuchten sollte zwischen 30 Minuten und 3 Stunden betragen. Dieser Wert hängt von den Gegebenheiten des Betriebs ab und wird von Fall zu Fall festgelegt. Bereiche mit hohem Risiko können so lange beleuchtet werden, wie es dauert, Störungen im Netz zu beheben.
  • Die Kommunikationseinrichtungen, Geräte und Anlagen müssen über ausreichende Sicherheitsreserven verfügen, um Vibrationen, Feuchtigkeit, offenem Feuer, hohen und niedrigen Temperaturen standzuhalten.
  • Die von der Notbeleuchtung erzeugte Lichtmenge muss mindestens 5 % der für die täglichen Aufgaben des Betriebs erforderlichen Lichtmenge betragen.

In Gebäuden mit mehr als 6 Stockwerken sind Vorrichtungen und Hinweisschilder vorgeschrieben. In öffentlichen Räumen werden sie unabhängig von der Höhe des Gebäudes überall dort installiert, wo mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind und natürliches Licht vorhanden ist. Gibt es in dem Raum kein Fenster, muss eine Notbeleuchtung installiert werden.

Dort, wo die Gefahr von Bränden, Unfällen und anderen Notfällen besteht. Die Anlage muss immer eingeschaltet sein. Außerhalb der Arbeitszeiten darf sie nur zu Reparatur-, Wartungs- und Prüfzwecken ausgeschaltet werden, wenn sich kein Personal oder Besucher vor Ort aufhält.

Die Notbeleuchtung muss in den Bereichen der Ausgänge und Treppenhäuser eingeschaltet sein. Alle potenziell gefährlichen Bereiche müssen gekennzeichnet sein.

Wann muss die Notbeleuchtung eingeschaltet werden?

Zur Evakuierungsbeleuchtung gehören: die Beleuchtung der Fluchtwege, die Panikbeleuchtung und die Beleuchtung der Gefahrenbereiche. Die Notbeleuchtung muss über eine autarke Stromversorgung verfügen. Die Notbeleuchtung muss bei einem Notfall oder bei einem Stromausfall der Betriebsbeleuchtung eingeschaltet werden.

Die Notbeleuchtung muss sich innerhalb einer Sekunde nach dem Ausfall der industriellen Stromversorgung einschalten. Zu diesem Zweck werden spezielle Relais, Sensoren und andere Geräte installiert.

Die Betriebszeit der Notleuchten sollte zwischen 30 Minuten und 3 Stunden betragen. Dieser Wert hängt von den Gegebenheiten des Betriebs ab und wird von Fall zu Fall festgelegt. Bereiche mit hohem Risiko können so lange beleuchtet werden, wie es dauert, Störungen im Netz zu beheben.

Die Kommunikationseinrichtungen, Geräte und Anlagen müssen über ausreichende Sicherheitsmargen verfügen, um Vibrationen, Feuchtigkeit, offenen Flammen sowie hohen und niedrigen Temperaturen standzuhalten.

Die von den Fluchtwegschilden erzeugte Lichtstärke sollte mindestens 5 % der für die täglichen Aufgaben der Einrichtung erforderlichen Lichtstärke betragen.

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