Notbeleuchtung: wichtige Planungsüberlegungen

Notbeleuchtung: wichtige Planungsüberlegungen

Der Zweck dieser Art von Beleuchtung besteht darin, eine Lichtquelle in Situationen zu gewährleisten, in denen es zu Stromausfällen kommt. Rettungszeichenleuchten: Sie sind für Notfallsituationen im Stromnetz konzipiert, daher sind sie mit Notstrommodulen und unabhängigen Stromversorgungen ausgestattet.

Entwurf eines Notbeleuchtungssystems

Nachlassplan

Um sicherzustellen, dass die funktionierende Notbeleuchtung allen Anforderungen und Vorschriften entspricht, müssen vor der Planung der Anlage Pläne erstellt werden, die den Grundriss des Gebäudes, die vorhandenen und geplanten Fluchtwege, die Bereiche mit Feuerlöschgeräten und alle anderen Punkte, die den Fluchtweg behindern könnten, zeigen.

Beschädigung der Hauptstromversorgung

Rettungszeichenleuchten muss funktionieren, wenn ein Teil der Quelle, die die Hauptstromversorgung des Beleuchtungssystems darstellt, beschädigt ist. In jedem Fall sind Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass die Notbeleuchtung bei einem Ausfall der Hauptstromversorgung in dem betreffenden Bereich funktioniert.

Systemintegrität

Es sollte eine hohe Systemzuverlässigkeit gewährleistet sein. Einzelne Abschnitte des Fluchtweges sollten mit zwei oder mehr Leuchten beleuchtet werden, damit im Falle einer Beschädigung einer Leuchte der Fluchtweg nicht völlig verdunkelt wird oder das System die Fluchtrichtung möglichst gut anzeigt. Aus denselben Gründen sollten in jedem offenen Bereich zwei oder mehr Leuchten verwendet werden.

Besondere Bereiche, die eine Notbeleuchtung erfordern

Unsichere Bereiche und Bereiche, die bei einem Ausfall der Hauptbeleuchtung zugänglich sein müssen und auch eine Notbeleuchtung erfordern:

  • Außenbereiche in der Nähe von Ausgängen;
  • Aufzugskabinen.

Notbeleuchtung: Anforderungen an die Platzierung

Räumliche Bereiche müssen so beleuchtet sein, dass sie für die Evakuierung ausreichend sichtbar sind. Das bedeutet, dass die Notbeleuchtung mindestens 2 m über dem Boden angebracht sein muss. Rettungszeichen und Fluchtwegschilder müssen so beleuchtet sein, dass sie gleichzeitig den Fluchtweg in Sicherheit anzeigen. Wenn es nicht möglich ist, einen Notausgang direkt zu sehen, wird ein beleuchtetes Richtungszeichen (oder eine Reihe von Zeichen) angebracht, um darauf hinzuweisen.

Die Sicherheitszeichen werden in einem Winkel von höchstens 20° über der horizontalen Sichtlinie angebracht, um eine optimale Sichtbarkeit zu gewährleisten.

Die Installation einer Notbeleuchtung ist in den folgenden Bereichen vorgeschrieben:

  • an jeder als Notausgang vorgesehenen Ausgangstür;
  • in der Nähe der Treppe, so dass jede Stufe direkt beleuchtet wird;
  • im Bereich der einzelnen Etagenwechsel;

obligatorisch an Notausgängen und Sicherheitszeichen;

  • bei jeder Richtungsänderung;
  • an jeder Korridorkreuzung;
  • außerhalb und in der Nähe jedes Endes eines Ausgangs;
  • in der Nähe jeder Erste-Hilfe-Station;
  • neben jeder Brandbekämpfungsvorrichtung und Notruftaste
  • in der Nähe von Evakuierungseinrichtungen, die für Menschen mit Behinderungen konzipiert sind;
  • in der Nähe von Behindertenunterkünften und -treffpunkten sowie in der Nähe von Notbeleuchtung in Behindertentoiletten.
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