Notbeleuchtung und Fluchtwegschilder: Spektrum des Brandschutzes

Notbeleuchtung und Fluchtwegschilder: Spektrum des Brandschutzes

Die Notbeleuchtung ist eine Ersatzlichtquelle für den Fall, dass die primäre Lichtquelle ausfällt oder nicht mehr verfügbar ist, was in der Regel durch unvorhergesehene Umstände (z. B. Feuer) geschieht. Dies ist aus Sicherheitsgründen erforderlich und ermöglicht die Fortsetzung der Arbeiten, bis die ursprüngliche Lichtquelle wieder verfügbar ist. Einer der Hauptgründe für die Verwendung von Notbeleuchtung ist, dass alle Personen im Gebäude im Bedarfsfall einen Fluchtwegschilder finden können.

Notbeleuchtung: Sie ist Teil der Brandsicherheit eines Gebäudes und eine Vorschrift der Brandschutzverordnung (Regulatory Reform (Fire Safety) Order) und dient der Sicherheit von Personen, die das Gebäude verlassen. Rettungszeichen müssen ausreichend beleuchtet sein, um eine schnelle und sichere Evakuierung aus dem Gebäude zu ermöglichen, indem Fluchtwege wie Flure und Treppenhäuser beleuchtet werden.

Alle Gewerbe- und Industrieräume sollten mit Rettungszeichenleuchten ausgestattet sein - das ist der Standard bei Neubauten. Viele ältere Gebäude verfügen jedoch nicht über eine Notbeleuchtung, oder wenn doch, entspricht sie nicht den anerkannten Normen. Die gesamte Notbeleuchtung muss in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften installiert und regelmäßig inspiziert, getestet und gewartet werden. Selbst in neuen Gebäuden muss die Notbeleuchtung neu konfiguriert werden, wenn sich die Nutzung oder der Grundriss des Gebäudes ändert.

Es gibt zwei Arten von Notbeleuchtungen - autonome und zentralbatteriegespeiste. Stand-alone verfügt über eine Lichtquelle und eine lokale Batterie, die über das Stromnetz aufgeladen wird. Ein Zentralbatteriesystem ist ein System, bei dem das Gebäude über eine Zentralbatterie verfügt, die den Beleuchtungskreislauf steuert. Diese können gewartet werden oder auch nicht (jederzeit verfügbar).

Backup-Beleuchtung: Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird häufig eine Backup-Beleuchtung installiert, um im Falle eines Ausfalls der normalen Stromversorgung den Betrieb wieder aufzunehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Art der Notbeleuchtung in der Regel durch Generatoren oder USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) bereitgestellt wird und batteriegestützte Produkte allein nicht geeignet sind [Quelle: BSi-Leitfaden für Notbeleuchtung].

Die Notbeleuchtung kann in der Regel versagen, wenn die Systeme nicht gewartet und geprüft wurden, wenn die Lebensdauer der Lampen nicht die geforderten 3 Stunden erreicht und wenn sie nicht in dem erforderlichen Temperaturbereich von niedrig bis hoch funktioniert.

Es ist wichtig zu wissen, dass die gesamte Beleuchtung in Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften geplant und installiert werden muss. Daher müssen fundierte Kenntnisse der Beleuchtungsplanung mit technischem Wissen und den erforderlichen Fachleuten kombiniert werden, die sowohl für die Definition als auch für die Installation der Beleuchtung zuständig sind.

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