Design Rules" muss in Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Notbeleuchtung vorhanden sein, und für bestimmte Klassen und Gruppen von Räumen muss eine Notbeleuchtung vorgesehen werden.
Die Notbeleuchtung sollte automatisch eingeschaltet werden, wenn die Hauptbeleuchtung (Arbeitsbeleuchtung) ausfällt, oder durch Befehle von Brandautomationssystemen, sowie auch manuell.
Die Not- und Sicherheitsleuchten muss den Anforderungen an die natürliche und künstliche Beleuchtung entsprechen.
Flure, Hauptgänge und Fluchttreppen, Physiotherapieräume, Duschen, Waschräume, Bäder und Umkleideräume der Rehabilitationsabteilungen sowie Konferenz- und Hörsäle müssen mit Notbeleuchtung ausgestattet sein.
Die Beleuchtung von Fluchtwegschilder wird in Fluren und Durchgängen eingesetzt, die zur Evakuierung von Personen aus dem Gebäude dienen. Die antipanische Beleuchtung wird in Räumen mit offenen Flächen eingesetzt. Risikobereiche werden in den Kontrollräumen des Gebäudes, in den Elektroinstallationsräumen der Hauptschaltanlage und der Hauptschalttafel, in den Notleuchten und in den Installationsräumen der an die Notstromversorgung angeschlossenen Geräte beleuchtet.
Für jede Art von Notleuchten sind die Anforderungen an die Mindestbeleuchtungsstärke, die maximale Gleichmäßigkeit der Beleuchtung sowie die Anforderungen an die Betriebsdauer der Notleuchten und die Einschaltarten der Rettungszeichenleuchten zu beachten. Darüber hinaus ist die Art der verwendeten Lichtquellen, der Farbwiedergabeindex und die Blendwerke der Rettungszeichenleuchten zu regeln.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen an die natürliche und künstliche Beleuchtung sollte in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen mit ständigem Aufenthalt von Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Rettungszeichen der Treppenhäuser stärker beleuchtet sein. Die gleiche erhöhte Beleuchtungsstärke sollte auch am Standort der Brandbekämpfungsausrüstung, am Standort des Evakuierungsplans, am Standort des Notalarms, vor jedem Notausgang und außerhalb vor jedem letzten Ausgang des Gebäudes vorhanden sein.
In Operationssälen, Intensivstationen, Entbindungsstationen, Umkleideräumen, Manipulationsräumen, Eingriffsräumen, Aufnahmeräumen, Laboratorien für dringende Untersuchungen, Schwesterndienststellen, in Operationssälen, Lagerräumen mobiler Teams, Apothekenräumen von Erste-Hilfe-Stationen (Abteilungen) sollte eine Notbeleuchtung (zur Fortsetzung der Arbeit) vorhanden sein; Garderoben in Foyers, Maschinenräume von Aufzügen sowie Heizungs- und Pumpenräume und Räume für die Lagerung gefährlicher Stoffe (Säuren, giftige Chemikalien, Desinfektionsmittel, entzündliche und brennbare Flüssigkeiten, Flaschen mit verflüssigten Gasen, radioaktive Stoffe usw.) п.).
Für die Notbeleuchtung gelten ebenfalls Anforderungen an die Mindestbeleuchtungsstärke, die maximale Gleichmäßigkeit der Beleuchtung, die Art der Aktivierung der Sicherheitsleuchten und die Kontinuität ihres Betriebs.