Rettungszeichenleuchten und Notbeleuchtung

Notbeleuchtung - Der Weg zu Ihrer Sicherheit

Die Sicherheit der Menschen in einigen Gebäuden kann von der Verfügbarkeit von Licht abhängen. Daher ist es wichtig, auf einen Stromausfall vorbereitet zu sein. Die Notbeleuchtung ist in kritischen Situationen unverzichtbar. Finden Sie heraus, was sie ist und wie sie funktioniert. Informieren Sie sich auch darüber, wo eine Notbeleuchtung erforderlich ist, welche Normen sie erfüllt und welche Vorschriften für ihren Standort oder Betrieb gelten.

Was ist eine Notbeleuchtung?

Bei der Notbeleuchtung handelt es sich um eine Anlage, die aktiviert wird, wenn die Hauptstromversorgung der Beleuchtung ausfällt. Sie ist von großer Bedeutung, insbesondere in öffentlichen Bereichen, in denen sich viele Menschen aufhalten. Ein plötzlicher Stromausfall kann an solchen Orten eine sehr gefährliche Panik auslösen. Die Vorschriften für den Einsatz von Notleuchten sind gesetzlich geregelt. Auch für solche Anlagen gelten Normen.

Wo wird eine Notbeleuchtung benötigt?

In den Vorschriften ist genau festgelegt, wo Notleuchten installiert werden muss und wo Lichtmessungen vorgenommen werden müssen. Sie ist notwendig für:

  1. In Räumen:
  • Zuschauerräume in Kinos, Theatern, Philharmonien und anderen Konzertsälen,
  • Hörsälen, Konferenzsälen, Unterhaltungs- und Sporthallen mit einer Kapazität von mehr als 200 Personen,
  • Ausstellungen in Museen,
  • Garagen, die nur mit künstlichem Licht beleuchtet werden, mit einer Fläche von mehr als 1.000 m2;
  1. Auf Fluchtwegen:
  • Aus den obengenannten Räumen,
  • Die nur mit künstlichem Licht beleuchtet sind,
  • In Krankenhäusern und anderen Gebäuden mit einer großen Anzahl von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • In mehrstöckigen Gebäuden und anderen hohen öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden;
  1. In fliegenden Bauten, wenn sie für Erholungszwecke oder andere Versammlungen genutzt werden;
  2. In pneumatisch gekapselten Räumen, wenn sie als temporäre Gebäude genutzt werden PM mit einer Brandlastdichte des Brandbereichs von bis zu 1000 MJ/m²;
  3. In vorübergehenden zeltartigen Gebäuden, die für Erholungszwecke bestimmt sind;
  4. Im Kontrollraum, in den technischen Räumen der Gasverdichterstation und auf dem Gelände der Verdichterstation.

Vorkehrungen für die Notbeleuchtung

Damit die Notbeleuchtung ihre Funktion und die Anforderungen der für sie geltenden Normen ordnungsgemäß erfüllen kann, muss sie richtig angebracht und installiert sein. Dies ist besonders wichtig bei Leuchten, die während der Evakuierung eingesetzt werden. Es muss eine ausreichende Sichtbarkeit gewährleistet sein, weshalb sie nicht zu sparsam angebracht werden dürfen.

Die wichtigsten Regeln für die Rettungszeichenleuchten besagen, dass die Leuchten wie folgt angebracht werden müssen

  • mindestens 2 Meter über dem Boden
  • in der Nähe jedes Notausgangs und außerhalb und an jedem letzten Ausgang
  • in der Nähe von Feuerlöschgeräten, Alarmen und anderen Sicherheitseinrichtungen
  • bei jeder Richtungsänderung
  • an jeder Kreuzung von Gängen
  • in der Nähe jeder Treppe (eine direkte Beleuchtung jeder Stufe ist erforderlich)
  • bei jedem Ebenenwechsel
  • in jeder Pflegestation

sowie:

  • in anderen gefährlichen Bereichen,
  • in anderen Bereichen, die bei einem Ausfall der Hauptbeleuchtung zugänglich sein müssen.

Auch die Notbeleuchtung sollte an allen Stellen ausreichend hell sein.

Was müssen Sie beachten?

Auf einer 2 Meter breiten Straße sollte die Lichtstärke mindestens 1 Lux auf einem 1 Meter breiten Mittelstreifen betragen (gemessen in Bodennähe). Breitere Straßen können als eine offene Fläche oder als eine Kombination mehrerer Straßen betrachtet werden.

In offenen Bereichen, in denen es keine gekennzeichneten Fluchtwege gibt (z. B. Lobbys), sollte die durchschnittliche Mindestbeleuchtungsstärke auf Bodenhöhe 0,5 Lux betragen (ohne den 0,5 m breiten umlaufenden Streifen). Es wird empfohlen, auch Hindernisse bis zu 2 m über dem Boden zu beleuchten. Das Verhältnis von maximaler Beleuchtungsstärke zu minimaler Beleuchtungsstärke in einem offenen Bereich sollte 40:1 nicht überschreiten.

In Risikobereichen, d. h. in Bereichen, in denen gefährliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, sollte die Beleuchtungsstärke nicht weniger als 15 Lux betragen (gemessen auf der Bezugsebene). Sie muss außerdem mindestens 10 % der unter den jeweiligen Bedingungen erforderlichen Beleuchtungsstärke betragen. Das Verhältnis von maximaler Beleuchtungsstärke zu minimaler Beleuchtungsstärke im Gefahrenbereich darf 10:1 nicht überschreiten.

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