Die Notbeleuchtung ist inzwischen in jedem öffentlichen Gebäude obligatorisch und wird von den geltenden Rechtsvorschriften direkt gefordert. Sie sind für die sichere und schnelle Evakuierung von Personen in Notfällen gedacht. Die Evakuierung erfolgt mit Hilfe von Notbeleuchtungen, die die möglichen Fluchtwege, die nächstgelegenen Wege zu den Notausgängen und Treppen usw. anzeigen. Die Notleuchten können als autarke Geräte (auch ohne allgemeine Stromversorgung) mehrere Stunden lang funktionieren.
Notbeleuchtung - allgemeine Informationen
Die in Frage kommenden Beleuchtungseinrichtungen sind baulich genormt und müssen im Notfall eingeschaltet werden. Solche Geräte können nicht nur den Weg zu einem Ausgang anzeigen, sondern auch für die erforderliche Mindestausleuchtung der Umgebung sorgen. Außerdem muss das von ihnen gelieferte Licht in der Lage sein, notwendige Arbeiten fortzusetzen bzw. zu beenden, die bei fehlender Beleuchtung nicht durchgeführt werden können, da dies nachteilig wäre.
Es ist zu beachten, dass Flucht- und Sicherheitsleuchten nicht dasselbe sind. Erstere zeigen nur die Richtung zu der Notbeleuchtung an und sind häufig mit Piktogrammen versehen, während letztere das erforderliche Mindestmaß an Beleuchtung bieten, das eine Person auf dem Weg zu einem Notausgang benötigt.
Bereiche, die eine Notbeleuchtung erfordern
Dazu gehören unweigerlich:
Fluchtwegschilder - ihre Beleuchtung ist eine zwingende Brandschutzanforderung, da dies die Stellen sind, über die Personen ein Gebäude/eine Einrichtung im Gefahrenfall verlassen. Dementsprechend ist jeder Ausgang aus dem Gebäude auf die Straße ein Notausgang.
Fluchtwege sind der Weg, den eine Person innerhalb eines Gebäudes zu einem Notausgang zurücklegt.
Rettungszeichenleuchten sind Orte, an denen die Notbeleuchtung eingeschaltet wird, um gefährliche/nicht notfallbedingte Arbeiten zu erledigen, und an denen die Rettungszeichen auch ausreichen sollte, um die Arbeiten für eine gewisse Zeit fortzusetzen. Nur diese Orte stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der Evakuierung von Menschen. Dazu gehören z. B. chirurgische Abteilungen in Krankenhäusern usw.
Notleuchten sollen bei Stromausfall oder in Notfällen bestimmte Bereiche eines Gebäudes beleuchten. Eine richtig platzierte Beleuchtung ermöglicht nicht nur das rechtzeitige Verlassen des Gebäudes, sondern auch die richtige Orientierung auf dem gesamten Fluchtweg, einschließlich Treppen und Stufen, dem Auffinden von Erste-Hilfe- und persönlicher Schutzausrüstung sowie gesperrten Bereichen.
Richtungswechsel der Standorte
Die Fluchtwegschilder sollten verschiedene Abzweigungen, Gänge und Treppen beleuchten, die direkt zu einem Fluchtweg führen. Auf diese Weise weiß der Mensch intuitiv, in welche Richtung er gehen muss.
Treppenschächte (Treppen)
Bei einem Notfall stellen Treppen eine potenzielle Gefahr für Evakuierte dar. Dementsprechend sollten alle Steigungen und Vorsprünge beleuchtet sein, damit man sich beim Abstieg nicht verletzt.
Standorte für persönliche Schutzausrüstungen
Diese Orte werden im Falle eines Notfalls benötigt, da dort Erste-Hilfe-Material und persönliche Schutzausrüstung gelagert werden. Sie müssen ausreichend beleuchtet sein, damit eine Person in der Lage ist, eine Gasmaske ordnungsgemäß anzulegen oder bei Verletzungen einen Verband anzulegen.
Außen- und Innentüren
Diese Punkte erfordern auch eine besondere Beleuchtung, da sie mit Wegweisern versehen werden müssen. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sich eine Person bei einer Flucht nicht in Innentüren verirrt und in Fluren und Innenräumen eingeschlossen wird, anstatt das Gebäude zu verlassen.
Rolltreppe Treppe
Alle mechanischen Fortbewegungsmittel innerhalb eines Gebäudes dürfen in einem Notfall nicht benutzt werden. Aber auch Rolltreppen benötigen eine Notbeleuchtung, da sie bei Dunkelheit mit normalen Treppen verwechselt werden können.
Aufzüge
Die Benutzung von Aufzügen in Notsituationen ist ebenfalls verboten. Sie müssen jedoch auch über ein Rettungszeichen verfügen, da sich im Notfall Personen darin aufhalten können. Wenn der Strom ausfällt, erleichtert die zusätzliche Beleuchtung den Menschen das Warten auf die Rettungsdienste.
Toiletten
Diese Räume benötigen auch eine Notbeleuchtung, da sie Orte sein können, an denen Menschen auf Hilfe warten. Das Licht hilft ihnen, nicht in Panik zu geraten.
Schlussfolgerung
Aus den obigen Ausführungen wird deutlich, dass das Thema Notbeleuchtung recht komplex ist und dass es selbst für Fachleute problematisch ist, sie zu organisieren. Dies gilt umso mehr, als dieses Thema sehr strengen Vorschriften und Anforderungen unterliegt, und zwar nicht nur für die Leuchten selbst, sondern auch für ihre Anschlussschemata, die von der Art des Raumes abhängige Beleuchtungsstärke, die Verlegung der Stromkabel, die Normen für die Batterieprüfung und die meisten anderen Aspekte. Dies erfordert spezialisierte Unternehmen mit Erfahrung in solchen Projekten.