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Warum Notbeleuchtung nicht einfach installiert und vergessen werden darf

Die Umfrage zeigt, dass viele Gebäudeeigentümer die Notbeleuchtung als ein System betrachten, das einfach installiert und dann vergessen werden kann. Nahezu 75 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Wartung der Notbeleuchtung lediglich ein "Abhaken von Kästchen" ist.

Den Angaben zufolge schreibt das Gesetz jedoch vor, dass Gebäude zu jeder Zeit sicher sein müssen, auch wenn die Stromversorgung ausgeschaltet ist. Daher müssen fast alle diese Gebäude über eine Notbeleuchtung verfügen und diese instandhalten, wofür die verantwortliche Person gesetzlich verantwortlich ist.

Die Studie zeigt auch, dass 56 Prozent der europäischen Unternehmen ihre Brandschutzsysteme nach Erweiterungen und Sanierungen nicht auf den neuesten Stand bringen, etwa, wenn Wände hochgezogen oder Türen versetzt werden, um neuen Anforderungen gerecht zu werden, die Notbeleuchtung aber nicht an die daraus resultierenden Veränderungen der vorgesehenen Fluchtwege angepasst wird.

Die Brandschutzvorschriften verpflichten den Gebäudeeigentümer zur Durchführung einer neuen Brandrisikobewertung, wenn ein Raum oder ein Gebäude umgebaut wird, aber viele sind sich einfach nicht bewusst, dass sie dafür gesetzlich verantwortlich sind. Dazu gehört auch, dass die Standorte der Feuerlöschgeräte ordnungsgemäß beleuchtet und angemessen beschildert sind, damit die Menschen wissen, welche Wege sie zum Verlassen des Gebäudes nehmen müssen. Wenn diese Geräte von einem Ort zum anderen verlegt werden, muss gleichzeitig auch eine angemessene Beleuchtung mitverlegt werden.

Die Notbeleuchtung kann in zwei Hauptkategorien unterteilt werden. Bereitschaftsbeleuchtung" und "Evakuierungsbeleuchtung". Die Notbeleuchtung ermöglicht es Unternehmen, das Gebäude während eines dreistündigen "Notstromausfalls" sicher weiter zu nutzen, und hat nichts mit einer Evakuierung zu tun. Die "Evakuierungsbeleuchtung" hingegen beleuchtet die Fluchtwege, wenn eine Evakuierung des Gebäudes erforderlich ist.

Gebäudeeigentümer und -verwalter sollten jedoch daran denken, dass sie die Batterien der Notbeleuchtung in den Räumlichkeiten nach der Nutzung oder nach einer Routineinspektion wieder aufladen müssen, da sie sonst gegen das Gesetz verstoßen, wenn die Notbeleuchtung vor der Wiederbelegung nicht mehr funktioniert.

Die Studie ergab auch, dass die Notbeleuchtung in der Hälfte unserer öffentlichen Gebäude nicht mehr den erforderlichen Beleuchtungsnormen entspricht. Die fünf am häufigsten genannten Unzulänglichkeiten waren die folgenden:

  • Unzureichende Beleuchtung
  • Unzureichendes Beleuchtungsniveau
  • Blockierte Notausgänge
  • Nicht geladene oder nicht funktionierende Akkus
  • Unzureichende Aufzeichnungen im Fahrtenbuch
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