Bei der Planung von Straßentunneln muss neben der Betriebsbeleuchtung auch eine Notbeleuchtung vorgesehen werden.
Bei Straßentunneln ist entsprechend den Anforderungen die Beleuchtung von Hochrisikobereichen und die Beleuchtung von Fluchtwegen im Verkehrsbereich unter Berücksichtigung der Tunnellänge vorzusehen.
Die Beleuchtung der Gefahrenbereiche erfolgt durch Arbeitsscheinwerfer, bei denen alle oder ein Teil der Lampen an eine von der Arbeitslichtversorgung unabhängige Quelle angeschlossen sind.
In den Vorschriften sind die Anforderungen an die Höchst- und Mindestwerte für die Notbeleuchtung von Bereichen mit hohem Risiko auf der Fahrbahn des Tunnels, die Beleuchtungsarten, der Schutzgrad der Leuchten gegen das Eindringen von Staub und Wasser (IP) sowie die Schutzklasse der Leuchten gegen elektrische Schläge festgelegt.
Die Beleuchtung der Fluchtwege muss den Anforderungen an die Anordnung der Notbeleuchtung und der Rettungszeichen, die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und die Begrenzung der Helligkeit der Anzeigetafeln zur Verringerung der Blendung im Sichtfeld des Fahrers entsprechen. Bei Tunneln mit einer Länge von mehr als 1.000 Metern ist die Verwendung dauerhafter statischer oder dynamischer Schilder vorgesehen.
Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Evakuierungsausgänge mit Hilfe von Lichtanzeigern zu kennzeichnen sind, einschließlich der Verwendung von Signallichtern, die um den Umfang der Ausgangstür herum angebracht sind, sowie die Häufigkeit des Pulsierens der Signallichter.
GRUNDLÖSUNGEN
Die beste Lösung für die Notbeleuchtung in Tunneln und unterirdischen Bauwerken ist die Verwendung zentraler Notbeleuchtungssysteme. Bei dieser Lösung müssen die Batterien in den Leuchten nicht alle 3-4 Jahre ausgetauscht werden, und die Leuchten können auch bei Minustemperaturen betrieben werden.
Wenn die Temperatur im Tunnel nicht unter 0 °C fällt, können Einzelleuchten mit integrierten Batterien verwendet werden. In diesem Fall müssen unbedingt die Kosten für die regelmäßige Wartung der Leuchten zum Austausch der Batterien berücksichtigt werden. Es ist zu berücksichtigen, wie sich der planmäßige Austausch der Batterien auf die Verkehrseinschränkungen im Tunnel auswirken kann.
NOTBELEUCHTUNG IN TUNNELN UND UNTERIRDISCHEN BAUWERKEN
Tunnelnotbeleuchtungsanlagen sollen über viele Betriebsjahre hinweg bei allen Witterungsbedingungen und in verschiedenen Temperaturbereichen eine kontinuierliche Beleuchtung gewährleisten. Diese Betriebsart stellt hohe Anforderungen an die Leuchten in Bezug auf Zuverlässigkeit und Lebensdauer.
Die Leuchten für die Notbeleuchtung von Tunneln und unterirdischen Bauwerken sollten einen hohen Schutzgrad gegen Staub und Feuchtigkeit aufweisen (IP65-IP67), das Gehäuse der Leuchten sollte aus korrosionsbeständigen Materialien bestehen und eine hohe Festigkeit aufweisen, die Leuchten sollten die Schutzklasse I oder II gegen elektrischen Schlag haben.