Fluchtwegschilder

Fluchtwegschilder: Platzierungen und Standards

Ein Evakuierungsweg ist ein Weg, auf dem sich die Bewohner, das Personal oder die Angestellten aus einem vom Feuer erfassten Raum ins Freie oder in einen sicheren Schutzraum begeben. Der Schutz von Evakuierten ist in den Brandschutzvorschriften geregelt und wird durch eine Reihe von baulichen, ergonomischen und organisatorischen Maßnahmen gewährleistet.

Fluchtwegschilder - Anforderungen

Die wichtigste Voraussetzung für eine effiziente Evakuierung sind freie und übersichtliche Evakuierungswege - keine Lagerung von Materialien und Stoffen, kein Abfall und keine Versperrung von Wegen, die Menschen daran hindern, das Gebäude problemlos zu verlassen. Die Anzahl und Größe der Ausgänge, Beleuchtungs- und Signalanlagen sowie ihre baulichen Merkmale sind in den Brandschutzvorschriften der Bauordnung geregelt. Alle diese Parameter müssen bei der Konstruktion und den architektonischen Entwürfen der zu errichtenden oder zu rekonstruierenden Gebäude und Räumlichkeiten zwingend berücksichtigt werden. Wird der Umbau in einem Gebäude durchgeführt, das ein historisches und architektonisches Denkmal ist und dessen Bauweise keine separaten Fluchtwege vorsieht, muss das Projekt von den Brandschutzbehörden genehmigt werden.

Wenn ein Raum oder ein Raum im Gebäude nur einen Fluchtweg hat, dürfen sich nicht mehr als fünfzig Personen darin aufhalten. Die Türöffnungen müssen sich in Fluchtrichtung aus dem Raum oder Zimmer öffnen, es sei denn, es handelt sich um Räume, in denen höchstens fünfzehn Personen gleichzeitig untergebracht sind, oder um Sanitärräume, Balkone und ähnliche Bereiche.

Türen eines Fluchtwegschilder mit Insassen sollten nur mit internen Verriegelungsmechanismen verschlossen werden, die sich im Notfall leicht öffnen lassen. Treppen und Treppenläufe müssen mit Geländern ausgestattet sein, deren Anbringung die Breite der Treppen und Podeste nicht einschränken darf. Heizungsanlagen, Müllschlucker, Elektroinstallationen, Briefkästen und Feuerhydranten dürfen unter Einhaltung der Standardgangmaße aufgestellt werden.

Rettungszeichen - Ihre baulichen Elemente des Rettungsweges müssen mit Notbeleuchtungsanlagen ausgestattet sein. Wenn sich ständig Personen in dem Gebäude oder Bauwerk aufhalten, müssen die Systeme nachts automatisch eingeschaltet werden. Wenn es keine natürlichen Lichtquellen entlang der Fluchtwegschilder gibt, müssen diese rund um die Uhr beleuchtet werden. Temporäre Beherbergungsbetriebe (Hotels und Herbergen, Schlafsäle), Kinos und Theater, medizinische und Präventionseinrichtungen, Sportstadien und andere Gebäude und Einrichtungen mit großen Menschenansammlungen sowie Industriegebäude ohne natürliche Lichtquellen, in denen sich mehr als fünfzig Beschäftigte gleichzeitig aufhalten, müssen mit grünem Licht und weißer Markierung ausgestattet sein, das "Exit"-Schilder anzeigt. Rettungszeichen müssen über ein autarkes Stromversorgungssystem verfügen, das sich bei einem Ausfall der Notstromversorgung automatisch aktiviert.

Kategorisch verboten:

  • Installation von Zäunen, Hebe- oder Drehvorrichtungen jeglicher Art im Fluchtweg;
  • Lagerung von Eigentum, Materialien und Stoffen, Fertig- oder Halbfertigwaren;
  • Verriegelungsmechanismen einzubauen, die sich im Notfall nur schwer vom Gebäudeinneren aus öffnen lassen;
  • Verwenden Sie brennbare und giftige Baumaterialien, um die Fluchtwege zu schmücken;
  • Entfernen Sie Feuerleitern aus Wohngebäuden;
  • Installieren Sie Fernsehkameras und CCTV-Systeme, die die Evakuierung von Personen behindern;
  • Entfernen Sie die Selbstverriegelungsmechanismen von Brandschutztüren und verriegeln Sie sie in der dauerhaft geöffneten Stellung;
  • Verlegen Sie einen rutschfesten Bodenbelag auf den Fluchtwegen.
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