Die wichtigsten Elemente der Rettungszeichenleuchten

Die wichtigsten Elemente der Notbeleuchtung

In allen Gebäuden, die für die Nutzung durch eine große Anzahl von Menschen vorgesehen sind, ist eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb der Einrichtung das ordnungsgemäße Funktionieren der Brandschutzsysteme und die Möglichkeit einer effizienten Evakuierung. Systeme, die Rauch und einen plötzlichen Temperaturanstieg erkennen, können einen Alarm auslösen und die Sprinkleranlage sowie die Rauchevakuierung aktivieren.

Das Wichtigste ist jedoch, dass alle Personen im Gebäude von außen gefährdet sind. Es ist zu bedenken, dass im Falle eines Brandes der Strom automatisch abgeschaltet wird. Das bedeutet, dass das Licht in den Räumen und Fluren ausgeschaltet wird. Um unter diesen Umständen die Fluchtwege zu finden, sind ein wirksames Markierungssystem und eine effektive Notbeleuchtung erforderlich. Sehen wir uns an, wie die Ausgänge gekennzeichnet werden sollten und welche Rolle die Notbeleuchtung spielt.

Evakuierungssysteme für Notfälle

Drei grundlegende Elemente sind für eine schnelle Evakuierung unerlässlich: ein effizientes Rauchabzugssystem, das die Beseitigung der bei einem Brand entstehenden giftigen Stoffe gewährleistet und die Sicht auf das Gebäude verbessert, eine angemessene Beschilderung und eine funktionierende Notbeleuchtung.

Die Notwendigkeit, Evakuierungswege zu kennzeichnen, ergibt sich aus den Brandschutzbestimmungen des Gebäudes. Alle Fluchtwegschilder dieser Art müssen aus einem Material bestehen, das die Phosphoreszenz, d. h. die Sichtbarkeit des Schildes im Dunkeln für mindestens zwei Stunden nach einem Stromausfall, gewährleistet. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von Leuchtschildern, wenn langnachleuchtende Schilder nicht über eine ausreichende Lichtdosis verfügen, um die für den Betrieb erforderliche Energie zu speichern.

Rettungszeichen sollten entlang der Fluchtwege in einer Höhe von 150 bis 200 cm über dem Boden oder quer in einer Höhe von mehr als 200 cm angebracht werden. Es sei daran erinnert, dass neben der Kennzeichnung der Fluchtwege auch Schilder vorhanden sein müssen, die den Standort der Elemente der Feuerlöschanlage im Gebäude angeben.

Für die Benutzung der Fluchtwege ist jedoch eine ausreichende Beleuchtung erforderlich. Sie ermöglicht nicht nur eine gute Sichtbarkeit, sondern verringert auch die Gefahr einer Panik.

Notbeleuchtungssysteme

Es gibt zwei Kategorien von Notbeleuchtungen in Gebäuden. Die erste, die so genannte Fluchtwegbeleuchtung, wird in der Regel in öffentlichen Gebäuden für eine größere Anzahl von Personen eingesetzt. Es handelt sich um Räume mit mehr als 200 Plätzen in Unterhaltungs-, Sport- oder Bildungseinrichtungen, in Versorgungs-, Industrie- und Lagerräumen sowie in Gemeinschaftsunterkünften mit mehr als 2000 m 2. Diese Art von Beleuchtung ist auch in Garagen mit künstlicher Beleuchtung über 1000 m2 erforderlich. Der zweite Typ ist die Notbeleuchtung, die dort benötigt wird, wo selbst bei einem Stromausfall verschiedene technische Prozesse oder Tätigkeiten aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden müssen.

Die Evakuierungsbeleuchtung muss auch entlang der Fluchtwege angebracht werden. Sie ist nicht nur in den oben genannten Fällen vorgeschrieben, sondern auch in mehrstöckigen Gebäuden, z. B. mit ausschließlich künstlichem Licht, und in Einrichtungen, in denen sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten, wie Krankenhäuser, Sanatorien oder Pflegeheime.

Alle Notleuchten, die für die Notbeleuchtung verwendet werden, sollten von einem von der Hauptbeleuchtung unabhängigen System gespeist werden. Die Beleuchtung von Fluchtwegen sollte in der Mitte eines bis zu 2 Meter breiten Fluchtweges mindestens 1 Lux liefern. Einen halben Meter von der Mitte entfernt sollten es mindestens 0,5 Lux sein. Offene Bereiche, d. h. größere Räume, sollten so beleuchtet werden, dass die durchschnittliche Lichtstärke am Boden 0,5 Lux beträgt, mit Ausnahme eines Streifens von einem halben Meter entlang der Wände.

Notleuchten sollten mindestens 2 Meter über dem Boden angebracht sein. Außerhalb der Fluchtwege müssen sie die Notausgänge, die Feuerlöschgeräte und die Erste-Hilfe-Stationen beleuchten.

Jedes Notbeleuchtungssystem muss aus Leuchten bestehen, die den Anforderungen von "Leuchten für die Beleuchtung" entsprechen. Sie können über ein zentrales System oder einzeln, z. B. über eingebaute Batterien oder Akkus, mit Strom versorgt werden. Sie müssen auch über ein System verfügen, das die Notbeleuchtung aktiviert, falls die Hauptbeleuchtung beschädigt oder die Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Außerdem benötigen Sie alle Elemente der Verkabelung sowie Durchführungen und geeignete Befestigungen.

Es ist zu beachten, dass die Notbeleuchtungsanlage regelmäßigen Tests und Kontrollen unterzogen werden muss. Diese sollten unter den vom Hersteller der Anlage vorgeschriebenen Bedingungen durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal im Jahr.

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